Das jüngste der deutschen Rechtsbücher des Mittelalters, das (Kleine) Kaiserrecht, ist um 1350 im Frankfurter Raum entstanden. Es erhebt auch unter Verwendung fränkischer Rechtsformen einen allumfassenden kaiserlichen Rechtsetzungsanspruch und wurde bis zum Ende des 15. Jahrhunderts als "Kaiser Karls Recht" aufgezeichnet.
Zahlreiche Einzeluntersuchungen sind bereits in meiner
Bibliographie vorhanden;
detaillierte Informationen zur Flörsheimer
Handschrift finden Sie hier.
Ende April 2019 erschienen ist die umfassende Behandlung aller bekannten Handschriften.
Die hier vorgelegte Edition der Leithandschrift des Kleinen Kaiserrechtes aus der Fürstlichen Bibliothek Corvey bringt erstmals den kompletten Text dieses Rechtsbuches aus der Mitte des 14. Jahrhunderts, der für zukünftige Forschungen maßgebend sein wird. Es werden zudem alle 50 erhaltenen anderen
Handschriften, Fragmente und Exzerpte in Farbbild und Kurzbeschreibung vorgestellt und eine Textgruppierung vorgenommen.
Benennung, Datierung, Quellen und Auswirkungen des Rechtsbuches sowie der vermutete Verfasser, Rudolf von Frankfurt-Sachsenhausen, geben notwendige und überraschende
Hintergrundinformationen, die dieses Buch nicht nur zum Standardwerk zukünftiger Rechtsbücherforschungen machen,
sondern auch neue Ausblicke auf die Rezeption nicht nur Frankfurter Rechts geben.
624 Seiten, 23,6 x 16 x 5 cm, Hardcover, Fadenheftung
ISBN 978-3-00-061953-3
Das Buch ist zum Preis von 59,- € über den Buchhandel oder direkt bei der Autorin unter kontakt@hylaila-verlag.de erhältlich
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